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        Allgemeine Geschäftsbedingungen

        Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax per E-Mail oder durch persönlichen Kontakt mit der Firma ENLECA, Inh. Christian Friesingerübermittelten Bestellungen durch den Kunden. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB ́s oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

        Vertragsschluss - (1) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag des Kunden durch ENLECA, Inh. Christian Friesinger angenommen wurde. ENLECA, Inh. Christian Friesinger nimmt den Auftrag an, indem dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware ausgeliefert wird. (2) In Prospekten, Anzeigen, der Homepage oder vergleichbaren Medien von ENLECA, Inh. Christian Friesinger enthaltene Angaben sind –auch bezüglich der Preisangaben –unverbindlich.

        Preise und Zahlungsbedingungen - (1) Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. (2) ENLECA, Inh. Christian Friesinger hält sich das Recht vor, nur mittels Vorauskasse oder zu beliefern.


        Lieferfristen - Liefertermine oder –fristen sind –soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden, unverbindlich.

        Gefahrübergang - Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware übergeben wurde oder die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung das Unternehmen des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

        Eigentumsvorbehalt - (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die ENLECA, Inh.
        Christian Friesinger gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von ENLECA, Inh. Christian Friesinger (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. (2) Bei Zugriffen Dritter
        (insbesondere: Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von ENLECA, Inh. Christian
        Friesinger hinweisen und ENLECA, Inh. Christian Friesinger unverzüglich benachrichtigen, damit ENLECA, Inh. Christian Friesinger  ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ENLECA, Inh. Christian Friesinger die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

        Rechte des Kunden bei Mängeln - (1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, leistet ENLECA, Inh. Christian Friesinger grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. (2) Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt mehrfache Nachlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.(3) In den Fällen von Nachlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten.

        Beanstandungen - Reklamationen aufgrund von Preis-und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u.ä. sind der ENLECA, Inh. Christian Friesinger innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich anzuzeigen.

        Haftungsbegrenzung - Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von ENLECA, Inh. Christian Friesinger auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
        gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ENLECA, Inh. Christian Friesinger.

        Rückgabe der Ware (1) Ein Warenumtausch für Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen. Im Übrigen kann ein Warenumtausch nur nach entsprechender Vereinbarung erfolgen. Die Rechte aus Gewährleistung oder verbraucherschützenden Regelungen (z. B.
        Fernabsatzverträge) bleiben hiervon unberührt. (2) Die Kosten für die Rücknahme trägt – soweit dies gesetzlich zulässig ist - der Kunde. Die Rücknahme setzt voraus, dass die Ware unbeschädigt, ungebraucht, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreiem Zustand ist sowie sich in der Originalverpackung befindet. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen kann ENLECA, Inh. Christian Friesinger eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.

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